Familiennachzug
Ihr Ehepartner und Ihre Kinder unter 21 Jahren haben das Recht, Ihnen in die Schweiz zu folgen. Dies gilt auch für Ihre Eltern und Schwiegereltern, wobei Sie für deren Unterkunft aufkommen müssen.
Kinderzulage
Die Kinderzulagen sind in den Gesetzen der einzelnen Kantone geregelt. Als berufstätiger Elternteil haben Sie Anspruch auf Kindergeld. Für jedes Kind wird nur eine Zulage gezahlt, auch wenn beide Elternteile berufstätig sind. Das Kindergeld wird für Kinder bis zum Alter von 16 Jahren, für Studenten und Auszubildende bis zum Alter von 25 Jahren, ausbezahlt.





