Während des Meldeverfahrens (90 Tage) ist man in der Wohnungsgemeinde nicht meldepflichtig.
Vor Ablauf des Meldeverfahrens erstellen wir Ihnen die nötigen Unterlagen für die L- Bewilligung (365 Tage) und senden diese Ihnen zu. Mit den Unterlagen müssen Sie sich in Ihrer Wohngemeinde beim Einwohneramt anmelden. Die Erstellung des Ausweises kann bis zu 6 Wochen dauern, in dieser Zeit können sie aber weiter Arbeiten. Sobald die Bewilligung abholbereit ist, werden Sie von der Gemeinde benachrichtigt. Die Kosten betragen zwischen
CHF 60.- und CHF 100.- und fallen zu Ihren Lasten. Ohne gültige Arbeitsbewilligung darf der Mitarbeiter nicht arbeiten!