Bewilligung(EU/EFTA)

Während des Meldeverfahrens (90 Tage) ist man in der Wohnungsgemeinde nicht meldepflichtig.

Während des Meldeverfahrens (90 Tage) ist man in der Wohnungsgemeinde nicht meldepflichtig.

Vor Ablauf des Meldeverfahrens erstellen wir Ihnen die nötigen Unterlagen für die L- Bewilligung (365 Tage) und senden diese Ihnen zu. Mit den Unterlagen müssen Sie sich in Ihrer Wohngemeinde beim Einwohneramt anmelden. Die Erstellung des Ausweises kann bis zu 6 Wochen dauern, in dieser Zeit können sie aber weiter Arbeiten. Sobald die Bewilligung abholbereit ist, werden Sie von der Gemeinde benachrichtigt. Die Kosten betragen zwischen

CHF 60.- und CHF 100.- und fallen zu Ihren Lasten. Ohne gültige Arbeitsbewilligung darf der Mitarbeiter nicht arbeiten!

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