Sozialabgaben
Der Arbeitnehmeranteil der Sozialabgaben beträgt je nach Alter und Kanton zwischen 13 und 24 Prozent vom Bruttogehalt.
Mit dem Sozialversicherungsbeitrag sind alle wichtigen Versicherungsbereiche abgedeckt: – Invalidität
– Unfall und Pensionskasse
– Leistungen für Hinterbliebene und Arbeitslosigkeit
Sozialversicherung Drei Säulen
Säule 1: AHV/IV/EO
Alle Personen mit Wohnsitz oder Arbeit in der Schweiz sind in der AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung) sowie in der IV (Invalidenversicherung) pflichtversichert und müssen Versicherungsbeiträge bezahlen.
Säule 2: BVG/KTG/UVG
Die berufliche Vorsorge versichert Arbeitnehmer ab 18 Jahre (für Risiken Tod und Invalidität) sowie ab 25 Jahre (Altersvorsorge) welche ein gesetzlich definiertes Mindesteinkommen erhalten. Löhne die unter dem Mindestlohn liegen müssen nicht versichert werden.
Säule 3 a: Gebundene Vorsorge
Die angesparten Gelder aus dieser Versicherung dienen der Vorsorge deswegen werden sie „Gebundene Vorsorge“ genannt. Diese private Vorsorge wird vom Staat gefördert und bringt große Steuerliche Vorteile Sie unterliegt klaren gesetzlichen Bedingungen was Laufzeit, Einzahlungen und Begünstigung betrifft.
Im Gegensatz zur freien Vorsorge muss bei der gebundenen Vorsorge bei der Auszahlung des Kapitals eine einmalige Steuer gezahlt werden.
Säule 3 b: Freie Vorsorge
Diese Säule ist flexibler als die Säule 3b. Sie umfasst neben Versicherungspolicen auch das restliche Privatvermögen, welches im Bedarfsfall liquidiert werden kann. Bei der Auszahlung sind diese Erträge steuerfrei und es gibt verschiedene Anlagemöglichkeiten.
ALV
Wer in der Schweiz eine Arbeitnehmer Tätigkeit ausübt ist gegen Arbeitslosigkeit versichert.
Beitragspflichtig sind alle in der Schweiz erwerbstätigen Arbeitnehmer, sowie Personen die für Schweizer Firmen im Ausland tätig sind ihr Gehalt aber in der Schweiz beziehen.

