In vielen Branchen, zum Beispiel Bau und Industrie, regel Gesamtarbeitsverträge(GAV) die Arbeitsbedingungen. Sollte keine GAV vorliegen kann der Lohn frei verhandelt werden. Arbeitsverträge können mündlich und schriftlich geschlossen werden. Um Missverständnisse zu vermeiden, sollten sie trotzdem auf einen schriftlichen Vertrag bestehen.
Als Probezeit gilt der erste Monat eines Arbeitsverhältnisses. Es können auch andere Vereinbarungen getroffen werden jedoch darf die Probezeit höchstens auf 3 Monate verlängert werden.
Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer jedes Jahr wenigstens 4 Wochen, bis zum 20 Lebensjahr 5 Wochen, Urlaub zu gewähren. Außerdem gibt es, je nach Kanton, bis zu 14 Feiertage.

